Wo die großen Elefanten spazieren gehen …
Heute, Montag, 15. April, um 19.30 Uhr im Württembergischen Kunstverein (Schlossplatz 2, Stuttgart): Banner, Bilder, Berichte vom Weltsozialforum 2013 in Tunis “Eine andere Welt ist möglich”.
Das europäische Forum gegen unnütze und aufgezwungene Großprojekte hat drei Workshops beim Weltsozialforum angeboten. In einem sehr gut besuchten Workshop wurden u.a. die Protestbewegungen in Italien (NO TAV), Frankreich (ACIPA) und Stuttgart vorgestellt. Beim letzten Workshop am 29.03.2013 wurde die Charta von Tunis nach einer langen lebhaften Diskussion verabschiedet. Charta von Tunis
Am 31. März 2013 besuchten Menschen aus Stuttgart die Partnerstadt Menzel Bourguiba, um die horizontale Partnerschaft zu festigen.
Überregionales Vorbereitungstreffen am 20. April 2013
Einladung an alle AktivistInnen, UnterstützerInnen, Interessierte und aktiven Gruppen, Initiativen, die gegen Stuttgart 21 und andere unnütze und aufgezwungene Großprojekte sind
zum überregionalen Vorbereitungstreffen am 20. April 2013 von 11 bis 16 Uhr im Württembergischen Kunstverein, Schlossplatz 2, in Stuttgart
Eine andere Welt ist möglich
Am Dienstag hat das Weltsozialforum in Tunis (26. – 29. März 2013) begonnen.
Um 10 Uhr fand die Versammlung der Frauen statt, um 16 Uhr ging die Demonstration mit 35.000 Menschen los.
Wir versuchen immer mal wieder live aus Tunis zu streamen (das Netz ist nicht immer so verfügbar): graswurzel
Am Donnerstag, 28. März 2013: Workshop: Les Grands Projets Inutiles et Imposés: une réflexion et des cas exemplaires: le Mouvement No TAV en Val de Suse, Italie, le Mouvement contre l’aéroport de NDDL, France, le Mouvement Kein S21, Stuttgart, Allemagne et d’autres - Unnecessary Imposed Mega Projects, a reflection and three examples: the No TAV Movement in the Susa Valley, Italy and Notre-Dames des-Landes, France and Kein S21, Stuttgart, Germany
Wer so alles auf dem WSF ist: graswurzel
Vom WeltSTATTmarkt in Stuttgart zum Weltsozialforum in Tunis
Am Samstag, den 23. März 2013, findet der WeltSTATTmarkt von 10-19 Uhr auf dem Schlossplatz in Stuttgart statt. Das dritte europäische Forum gegen unnütze und aufgezwungene Großprojekte ist mit einem Infostand mit druckfrischen Flyern präsent und ab 17 Uhr auf der Bühne. Der WeltSTATTmarkt zeigt die vielen Gesichter der Stuttgarter Initiativen und greift die Themen des Weltsozialforums 2013 auf: die Demokratiebewegungen weltweit und in den arabischen Ländern, die Initiativen für globale soziale und ökologische Gerechtigkeit, die Auseinandersetzungen mit der Eurokrisenpolitik u.v.m.
Das elfte Weltsozialforum mit dem Thema „Würde“ findet vom 26.-30. März 2013 in Tunis statt und verkörpert die größte weltweite Versammlung zivilgesellschaftlicher und sozialer Bewegungen. Auch dort sind wir präsent. In enger Kooperation mit Leuten von No Tav / Italien und ACIPA / Frankreich bieten wir, europäisches Forum gegen unnütze und aufgezwungen Großprojekte, folgende Workshops an:
Endlich abschalten! Fukushima mahnt. Jetzt Handeln!
Heute, 9.03.2013, auf der Kundgebung beim Atomkraftwerk in Neckarwestheim “Fukushima mahnt. Jetzt handeln!” Stefan (endlich abschalten) von der Bühne:
“Atomkraftwerke sind wohl die unnützesten Großprojekte der Welt. Wenn sich der bundesweite und internationale Widerstand vom 25.-29. Juli 2013 in den Stuttgarter Wagenhallen trifft, um Erfahrungen auszutauschen und sich enger zusammen zu schließen, sollten wir dabei sein! Insbesondere die Forschung zur Atomfusion und der mit derzeit 14 Mrd Euro geplante internationale Forschungsreaktor ITER im französischen Rhônetal werden Schwerpunkt dort sein.”
Dem Amtsgericht Stuttgart fehlen die Worte
Das letzte Verfahren gegen die Fußgänger wurde eingestellt
Gut ein Jahr nach der Räumung des Mittleren Schlossgartens enden die Verfahren gegen die Versammlungsteilnehmer mit einer faustdicken Überraschung. Mit schriftlichem Beschluss beendete die Richterin die Hauptverhandlung. Es fand bereits zuvor ein Termin statt, und nun wurde die Weiterführung abgesagt. Die Entscheidung geht zu Lasten der Staatskasse. Die schlichte Begründung lautet: “Unter Berücksichtigung der sich bislang aus der Akte ergebenden Gesichtspunkte erscheint eine Ahndung der Tat nicht geboten.”
Allen Widerständigen wurde dieselbe Tat zur selben Zeit auf Basis der gleichartig zusammengestellten Akten vorgeworfen. Daraus strickte das Amt für öffentliche Ordnung zusammen mit der Abteilung Staatsschutz der Polizei über 80 Bußgeldbescheide. Davon wurden 26 vor dem Amtsgericht verhandelt: In allen wurde bisher zu 100 Euro und zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Zum Teil waren dazu zwei Verhandlungstage nötig; der Stellvertreter des Polizeipräsidenten musste ebenso zu einer Aussage bemüht werden wie der Leiter des AföO. Nun haben die argumentativen Verbiegungen ein Ende; offenbar konnte man keine weiteren “Beweise” für die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns finden.
Am 19.6.2012 begannen die Verfahren. Die unhaltbaren Behauptungen in den Ermittlungsakten wurden ständig durch die Anklagebehörde mit “neu aufgetauchten Dokumenten” nachgebessert. Die eklatanten Widersprüche in den Darstellungen und Zeugenaussagen wurden dadurch jedoch nur weiter angehäuft. An der Rechtslage hat sich dadurch nichts geändert. Vor der Räumung einer Versammlung muss eine Auflösung erfolgen. Für eine Versammlungsauflösung ist ein Rechtsgrund erforderlich. Diesen Rechtsgrund hat es am 15.02.2012 um 2.30 Uhr nicht gegeben. Dem Amtsgericht ist bis zum heutigen Tage in keinem einzigen Verfahren gelungen, die Bekanntgabe und das Inkrafttreten einer Allgemeinverfügung, die als Rechtsgrund der Auflösung angesehen werden kann, nachzuweisen.
Das Amtsgericht wäre aber nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet gewesen, vor Verurteilung wegen Nichtentfernens aus einer aufgelösten Versammlung, die Rechtmäßigkeit der Auflösung zu prüfen und festzustellen.
Von den Betroffenen wurden insgesamt zehn Rechtsbeschwerden beim Oberlandesgericht eingereicht; die meisten wurden bisher auf Betreiben der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen. Prinzipiell ist die Rechtsbeschwerde bei Ordnungswidrigleiten mit Verurteilungen bis zu 100 Euro juristisch schwierig. Allerdings geht es bei den Vorwürfen um das durch die Verfassung garantierte Versammlungsrecht. Bei diesem hohen Gut darf es keine Fehlurteile und keine uneinheitliche Rechtssprechung geben.
Inzwischen liegen die ersten Schriftsätze von Betroffenen, deren Rechtsbeschwerden abgelehnt wurden, beim Bundesverfassungsgericht. Auch das werden keine Einzelfälle bleiben. Parallel dazu wird eine Fortsetzungsfeststellungsklage von 33 Betroffenen gegen den Polizeieinsatz vor das Verwaltungsgericht getragen, um auch dort die Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen. Die Verurteilungen durch das Amtsgericht Stuttgart sind in Freisprüche umzuwandeln.
Der Polizeieinsatz am 15.02.2012 im Mittleren Schlossgarten diente der Rodung von 177 großen und mehrhundertjährigen Parkbäumen. Dabei wurden auch Habitate des streng geschützten Juchtenkäfers zerstört. Seit über einem Jahr bietet der Erholungs- und Naturraum als ungenutzte Brache einen erschreckenden Anblick. Das juristische Nachspiel ist noch lange nicht zu Ende.
Weitere Infos bei Schäferweltweit
Stuttgart 21 stoppen! Online-Aktion von Campact
Wer schädigt hier eigentlich das Image des ‘Systems Italiens’?
BürgerInnen kämpfen gegen die Verschwendung öffentlicher Gelder
Der Antrag des Präsidiums des italienischen Ministerrats und verschiedener Ministerien (Innen-, Verteidigungs-, Wirtschafts-, Finanzminister), wegen “Rufschädigung” als Nebenkläger aufzutreten (im Prozess gegen die 53 angeklagten No TAV-Aktivisten, die an den Blockade- und Protestaktionen des 27. Juni und des 3. Juli 2011 beteiligt waren), bildet eine unerhörte Neuheit.
Anlässlich der Prozesse zum “Massaker” in der Diaz-Schule beim G8-Gipfel 2001 in Genua, als die Mehrzahl der von der Polizei mißhandelten Personen Ausländer waren, hat das Ansehen Italiens auf internationaler Ebene tatsächlich Schaden erlitten, allerdings standen Regierungsvertreter in jenem Fall nicht auf der Anklageseite.
Die Tatsache, dass sich Menschen gegen die Räumung von Protestcamps widersetzt haben, um ihren von Zerstörung bedrohten Lebensraum zu schützen und die Vergeudung öffentlicher Gelder Italiens und Europas zu verhindern, die in den Bau eines laut zahlreicher Experten unnützen Großprojekts fließen, kann gewiss nicht das Image des ‘Systems Italien’ weltweit schädigen.